Red Rooster Media · Daniel Hahn · Hauptstraße 209, 51465 Bergisch Gladbach
Stand: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Red Rooster Media, Inhaber Daniel Hahn, Hauptstraße 209, 51465 Bergisch Gladbach (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber, sofern dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Die AGB gelten für alle Leistungsbereiche des Auftragnehmers, insbesondere für:
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail erfolgen.
Der Auftraggeber ist an sein Angebot (Bestellung) für die Dauer von zwei Wochen nach Zugang beim Auftragnehmer gebunden. Angebote des Auftragnehmers gelten für 30 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern keine andere Frist angegeben ist.
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Auf die Geschäftsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers wird gesondert nach dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einzusetzen. Vergütungsgläubiger bleibt in diesen Fällen ausschließlich der Auftragnehmer.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugangsdaten, Texte, Bilder und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in einem geeigneten digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Vorlagen, Texte, Grafiken, Logos und Bilder frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber Entwürfe, Konzepte und Zwischenergebnisse zur Prüfung und Freigabe vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe sorgfältig auf inhaltliche Richtigkeit (insbesondere Texte, Telefonnummern, Adressen, rechtliche Angaben) zu prüfen und innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage schriftlich freizugeben oder Änderungswünsche zu äußern.
Mit der schriftlichen Freigabe (auch per E-Mail) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für den freigegebenen Inhalt. Nach erfolgter Freigabe haftet der Auftragnehmer nicht mehr für inhaltliche Fehler, die im freigegebenen Material enthalten sind.
Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung, gilt der Entwurf als genehmigt. Im Pauschalpreis sind bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Jede weitere Korrekturschleife wird nach dem gültigen Stundensatz berechnet.
Bei Werkleistungen (insbesondere Webentwicklung, Großformatdruck, Fahrzeugfolierung) ist die Abnahme durch den Auftraggeber erforderlich. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Betrieb nimmt, ohne innerhalb von 10 Werktagen schriftliche Mängelrüge zu erheben, oder wenn er die Abnahme ohne Angabe von Mängeln verweigert.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Kostenvoranschläge sind freibleibend; Abweichungen von bis zu 15 % gelten als vertragsgemäß.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert ab 500,00 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten zu verlangen. Die Restrechnung wird nach Fertigstellung und Abnahme gestellt.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Mahngebühr von 5,00 EUR je Mahnung zu erheben. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen einzustellen und dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung bereits erbrachter Leistungen zu entziehen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Werke – insbesondere Designs, Layouts, Grafiken, Texte, Konzepte, Programmcodes, Websites und sonstige kreative Leistungen – unterliegen dem Urheberrecht und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den fertiggestellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck und das vereinbarte Nutzungsgebiet. Die Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten oder die Übertragung auf Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist mit einem zusätzlichen Honorar verbunden.
Entwürfe, Skizzen, Konzeptentwürfe und Zwischenergebnisse, die nicht zur endgültigen Ausführung gelangen, sind vom Nutzungsrecht ausdrücklich ausgenommen und verbleiben beim Auftragnehmer. Die Übergabe offener Arbeitsdaten (Quelldateien) ist nicht Bestandteil des Standardleistungsumfangs und kann gegen ein gesondertes Honorar vereinbart werden.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke zu Referenzzwecken in seinem Portfolio, auf seiner Website und in Werbematerialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Jede Nutzung der erstellten Werke über den vereinbarten Umfang hinaus – insbesondere Änderungen, Erweiterungen, Weiterveräußerungen oder die Nutzung für andere Produkte oder Dienstleistungen – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und ist mit einem zusätzlichen Nutzungshonorar verbunden.
Bei der Erstellung von Websites und digitalen Leistungen schuldet der Auftragnehmer die Herstellung eines funktionsfähigen Werkes gemäß der vereinbarten Spezifikation. Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder ein bestimmter Geschäftserfolg wird nicht geschuldet und nicht garantiert.
Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit aller auf der Website veröffentlichten Informationen sowie für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen (insbesondere Impressumspflicht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht) selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte.
Hosting, Domain-Registrierung und laufende Wartung sind nicht Bestandteil des Erstellungsauftrags, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für Wartungsverträge gelten gesonderte Vereinbarungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Übergabe der Website alle Zugangsdaten sicher aufzubewahren und regelmäßige Datensicherungen durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste nach Übergabe der Website.
Bei Druckerzeugnissen, Folierungen, Bannern und sonstigen physischen Werbemitteln ist der Auftraggeber verpflichtet, die Druckdaten vor Produktionsbeginn sorgfältig zu prüfen und schriftlich freizugeben. Nach erfolgter Freigabe übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die inhaltliche und technische Richtigkeit der Daten.
Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar, sofern sie im branchenüblichen Toleranzbereich liegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderung farbverbindliche Druckmuster (Proof) zu erstellen oder deren Erstellung zu beauftragen.
Für die Einholung behördlicher Genehmigungen (z. B. für Außenwerbeanlagen, Fassadengestaltungen) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verweigerung oder den Widerruf behördlicher Genehmigungen.
Bestellte Waren und Werbemittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt gemäß §§ 449 ff. BGB).
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und mit ausreichender Beschreibung beim Auftragnehmer anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung).
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung des Honorars oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Weitergehende Ansprüche sind nach Maßgabe von § 10 dieser AGB beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Werkleistungen 12 Monate ab Abnahme, für Dienstleistungen 12 Monate ab Leistungserbringung. Für physische Produkte (Druckerzeugnisse, Folierungen) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung im B2B-Bereich.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Auftraggebers oder durch die Nutzung der Leistungen entgegen der vereinbarten Zweckbestimmung entstehen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Als vertraulich gelten insbesondere: Kundendaten, Preiskalkulationen, Konzepte, Strategien, technische Informationen und alle sonstigen als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen.
Laufende Projekte können vom Auftraggeber jederzeit schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Erstattung aller bereits entstandenen Kosten und Aufwendungen. Für entgangenen Gewinn gilt ein pauschaler Schadensersatz von 15 % des noch nicht erbrachten Auftragswertes, sofern der Auftraggeber die Kündigung zu vertreten hat.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug ist und diesen Verzug trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen beseitigt.
Ändert der Auftraggeber Aufträge, Planungen oder Voraussetzungen für die Leistungserbringung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten und ihn von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bergisch Gladbach, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
Hinweis: Diese AGB wurden auf Basis aktueller Rechtsprechung und branchenüblicher Standards für Werbeagenturen und digitale Dienstleister erstellt (Stand: März 2026). Für eine abschließende rechtliche Absicherung empfehlen wir eine Prüfung durch einen Fachanwalt für IT-Recht oder Wettbewerbsrecht.
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